1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
2. Nichtbereitstellung des Zimmers
Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
3. An- und Abreise
Das Zimmer ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezugsfertig. Sollte der Gast bis 22:00 Uhr nicht angereist sein und ist keine Mitteilung über eine Verspätung bei uns eingegangen, kann das reservierte Zimmer anderweitig vergeben werden. Die Abreise sollte bis 12:00 Uhr erfolgen.
4. Rücktritt seitens des Gastes
Bei schriftlicher oder fernmündlicher Absage durch den Gast fallen Stornogebühren pro Person in Prozent des Gesamtpreises an:
3 Tage vor Anreise 40 %
2 Tage vor Anreise 50 %
1 Tag vor Anreise 75 %
bei Nichterscheinen bzw. Stornierung am/nach Anreisetag
100 %
5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Gast als auch der Gastgeber den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Gast den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Der Gastgeber kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.
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